REHA-SPORT
nach §44 Abs 100% Kostenübernahme
durch die Krankenkassen!
Möchten Sie Ihre Lebensqualität verbessern?
Als Mitglied im VfRG bieten wir REHA-Sportkurse im Bereich Orthopädie an.
Reha-Sport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder gefährdet sind, chronisch krank zu werden.
Reha-Sport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden! Diese Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Reha-Sport und die Verordnung 56 an. Eine Genehmigung der Verordnung 56 muss beim Kostenträger, in der Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, beantragt werden.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Haben Sie Beschwerden wie:
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Rücken-, Schulter-, Gelenk-, oder Knieschmerzen
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Diabetes
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Bluthochdruck
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Übergewicht
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und vieles meh
Wir bieten Ihnen
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Fachgerechten Reha-Sport; vom Arzt verordnet und den Kassen gefördert.
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Für eine kostenlose Beratung sind wir gerne für Sie da.
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Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens.Wir helfen Ihnen dabei!